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IBIOTEC® Technische Lösungsmittel zur Reduzierung von SGU-Risiken
Edition du : 28/06/2023 10:40

SDB

(Sicherheitsdatenblatt)

 

GESETZLICHER RAHMEN

 

SDBs gelten für alle Stoffe und Gemische oder chemischen Präparate. Sie werden daher von den Herstellern oder Vertreibern von Lösungs- und Entfettungsmitteln erstellt und richten sich an Anwender, Arbeitsmediziner, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsschutzbeauftragte und Mitglieder des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie müssen den Bestimmungen der REACH-Verordnung CEE 1927/2006 vom 18. Dezember 2006 und der ATP.10 CLP-Verordnung 2017/776 CE-GHS entsprechen.

 

Jedes SDB, dessen Ausstellungs- oder Übermittlungsdatum vor dem 1. Juni 2015 liegt, entspricht daher nicht den Vorschriften. Darüber hinaus müssen SDBs gepflegt werden, d. h. jede gesetzliche Änderung oder eine Änderung, die das Produkt selbst betrifft, muss dem Nutzer mitgeteilt werden.

 

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BIOLOGOSCHE TEILEWASCHGERÄTE

 

Biologische Teilewaschgeräte:

Die Begeisterung für die Verwendung von biologischen Teilewaschgeräten war zunächst groß, da sie theoretisch keine Industrieabfälle erzeugen. Allerdings können biologische Teilewaschgeräte nicht alle Verschmutzungen beseitigen, die Verwendung von Benzin, Diesel, Verdünnungsmitteln und Farben ist verboten, da sonst die Mikroorganismen zerstört oder beeinträchtigt werden. Ein einfacher Stromausfall kann zu üblen Gerüchen führen. Der Austausch der Bäder ist mit 700 bis 900 € sehr kostspielig und muss manchmal mehrmals pro Jahr durchgeführt werden.

Darüber hinaus gibt es keine aktuellen Vorschriften für biologische Teilewaschgeräte.

 

Die Haftung fällt in den Bereich des bürgerlichen Rechts. Der Anwender trägt die alleinige Verantwortung für die Gefahren, die mit der Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Populationen, Gattungen und Arten von Mikroorganismen einhergehen.

 

Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu allen verwendeten Mikroorganismen.

Mikroorganismen aus der Umwelt könnten die Teilewaschgeräte verunreinigen.

Die Gattungen und Arten, die bei der Einrichtung eines biologischen Teilewaschgeräts verwendet werden, bleiben im Laufe der Zeit nicht immer gleich und verändern sich, auch ihr Mengenanteil kann über die Zeit schwanken.

Es besteht wohl ein Übertragungsrisiko für Nutzer, die immungeschwächt sind.

 

Siehe www.inrs.fr ND 2304 suivi de la flore microbiologique des fontaines de biodégradation des graisses (Überwachung der mikrobiologischen Flora in den biologischen Teilewaschgeräten)

 

Siehe www.inrs.fr évaluation des risques des fontaines de biodégradation des graisses. (Risikobewertung von biologischen Teilewaschgeräten).

 

Tabelle I Einteilung von biologischen Stoffen in Infektionsrisikogruppen

„Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass es Aufgabe des Anwenders ist, seine eigene Risikobewertung durchzuführen; der Anwender muss über die folgenden Informationen verfügen können"

  • Die genaue Identifizierung der Mikrobenstämme, die in dem Prozess eingesetzt werden.
  • Die potenzielle Pathogenität jedes Biostoffs.
  • Die Infektionsdosis jedes Krankheitserregers.
  • Die innerhalb des Prozesses erreichte Bakterienkonzentration.
  • Der Weg, auf dem der Erreger in den Körper gelangt (Verdauungstrakt, Haut-Schleimhaut, Atemwege).

 

Sind die Anwender, die schließlich haftbar sind, überhaupt in der Lage, die Entwicklungen und Veränderungen der Population im Vergleich zur ursprünglichen Population im Zeitverlauf  zu verfolgen? Ihre Pathogenität und die Infektionsdosis zu kennen?

 

Das kanadische Institut, IRSST, empfiehlt neben der allgemeinen französischen Empfehlung, PSA zu tragen, umfassendere Präventionsmaßnahmen.

Siehe www.irsst.qc.ca  utilisation sécuritaire des fontaines biologiques de dégraissage. (Sichere Nutzung von biologischen Teilewaschgeräten) Wenn die Teile mit einer Blaspistole getrocknet werden, ist das Tragen von Schutzkleidung oder einer Atemschutzmaske vorgeschrieben.

 

Leseempfehlung

„Voyage au pays des bactéries“

(Reise durch das Land der Bakterien) von Mme Christine DAVID Mikrobiologin in der Fachabteilung Expertise des INRS

 

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GEFAHR DURCH VERSCHLUCKEN H 304

 

Anekdoten aus der Vergangenheit über die Gefahr des Verschluckens von Lösungsmitteln.

 

Das Absaugen von Treibstoff ist eine Gepflogenheit, die offenbar aus dem Ersten Weltkrieg stammt. Diese Methode wurde insbesondere in Krisenzeiten wie im Mai 1968 praktiziert. Frankreich war der Sprit ausgegangen. Das Absaugen war daher die einzige Möglichkeit, überhaupt noch mobil zu sein. Beim Absaugen bestand eine große Verschluckungsgefahr.

Was hat das mit Lösungsmitteln für industrielle Zwecke zu tun? Schlicht und einfach aus denselben Gründen, sofern es sich um Kohlenwasserstofflösungsmittel handelt.

In den 1970er Jahren machte ich meine ersten Erfahrungen im Bereich der Formulierung. Die Verwendung von Kohlenwasserstoffschnitten war üblich. Die Verwendung von Kohlenwasserstoffschnitten war häufig.
Dies gilt auch heute noch für die Herstellung von Rostlösern, von Flüssigkeiten für die Metallverarbeitung, aber auch für die Formulierung von Lösungsmitteln zur Entfettung.

Es war üblich, dass Fahrer, die Tankwagen mit Lösungsmitteln auslieferten, ihre Tanks mit denselben Produkten auffüllten, die sie lieferten, um den Gang zur Tankstelle zu vermeiden. Die Gründe dafür konnten vielfältig sein...

Heute sind diese Praktiken glücklicherweise verschwunden. Der Zugang zu den Tanks ist gesichert, so dass man nicht abzapfen kann, wenn man nicht der Besitzer des Fahrzeugschlüssels ist, die Messgeräte und das Melden von Treibstoffmangel sind extrem leistungsfähig geworden, und die Zollbehörden kontrollieren regelmäßig die Lagerung und den Durchsatz von Kohlenwasserstoffen, die als Treibstoff oder Lösungsmittel verwendet werden.

Das toxikologische Risiko in industriellen Umgebungen besteht jedoch weiterhin.

Das Abfüllen eines größeren Behälters in einen kleineren, um z. B. den Transport zu erleichtern, wird als Fraktionierung bezeichnet.

Die Gefahr des Fraktionierens ist besonders groß, wenn dies in einer Flasche mit einem Getränk vorgenommen wird, was schon vorgekommen ist...

Die Neukennzeichnung der Verpackung, die zum Fraktionieren verwendet wird, ist nicht üblich. Sollte es aber sein.

 

Der von der CLP eingeführte Satz H 304 „Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein" sollte Folgendes beinhalten:

Nicht trinken

Nicht absaugen

Nicht fraktionieren

 

Dies gilt für sämtliche entfettenden Kohlenwasserstofflösemittel, wenn ihre Viskosität unter KV 20,5 mm2/s-1 liegt, was praktisch immer der Fall ist.

 

Was ist das Risiko beim Verschlucken?

Beim Verschlucken handelt es sich zunächst um eine Schluckstörung. Der Speisebrei wird über den Kehlkopf in die unteren Atemwege geleitet.

Dies kann also immer passieren, egal ob mit Nahrung oder mit Flüssigkeit.

Bei festen oder breiigen Lebensmitteln sind die Verfahren der Atemwegssicherung zwar wirksam, bei Flüssigkeiten sind sie jedoch praktisch wirkungslos und bei Lösungsmitteln absolut unwirksam.

 

Jacques P. TARDIF

 

 

Wasser wäre bei Verschlucken ab 8,3 Litern pro Tag tödlich.

MARCELO DUHALDE März 2013

 

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CMR

(krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)

 

Bestimmte chemische Stoffe (Substanzen oder Präparate) haben mittel- oder langfristig eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung. Sie werden als CMR-Stoffe bezeichnet.

Es ist unerlässlich, diese Stoffe zu identifizieren, d. h. ein Inventar der verwendeten Produkte und der Arbeitsbedingungen zu erstellen, die zu einer Exposition führen können. Wird ein CMR-Stoff am Arbeitsplatz identifiziert, muss er entfernt oder ersetzt werden, wann immer dies technisch möglich ist.

 

http://www.inrs.fr/risques/cmr-agents-chimiques/ce-qu-il-faut-retenir.html

 

Die vollständige Liste der CMR-Stoffe, die durch die 9. Anpassung an den technischen Fortschritt CLP 2016/1179 aktualisiert wurde, ist abrufbar unter:

Liste der CMR-Stoffe:

 

http://www.prc.cnrs-gif.fr/spip.php?rubrique14